Zahlreiche Petitionen von Einwohnern aus Ettelbrück, Diekirch, Wiltz, Clervaux, Vianden, Remich, Grevenmacher usw. fordern eine Reduzierung des Betrags der dem König-Großherzog gewährten Zivilliste. Der 1842 auf 150.000 Gulden (317.400 Franken) festgesetzte Betrag entspricht 1843 einem Achtel der ordentlichen Einnahmen des Staatshaushalts. Der König-Großherzog verzichtet schließlich auf den nicht ausgezahlten Teil der Zivilliste für 1848. In Artikel 43 der neuen Verfassung wird ihr Betrag auf 100.000 Franken festgesetzt.
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