Der Wortlaut des im Juli 1919 von Deutschland ratifizierten Friedensvertrags von Versailles wurde im Reichsgesetzblatt dreisprachig veröffentlicht. Im Abschnitt IV des Vertragswerkes wurden unter anderem die genaue Grenzziehung des Saargebiets und die Abtretung der staatlichen Steinkohlengruben an Frankreich geregelt.