Bei der vorliegenden Aufnahme handelt es sich um einen Auszug aus einer Personalakte der Postdirektion Nürnberg, aus der hervorgeht, dass die 1923 „wegen Verheiratung“ ausscheidende Mitarbeiterin einen Anspruch auf Abfindungszahlung erworben hat. Die Post legt bereits im frühen 20. Jahrhundert zu jeder ihrer Mitarbeiterinnen detaillierte Personalakten an, in der jedes Detail ihrer Laufbahn akribisch dokumentiert wird – beginnend bei ihren Bewerbungsunterlagen, über die genauen Ergebnisse ihrer Aufnahmeprüfungen und jede einzelne Krankmeldung, Beförderungsstufen, Begründungen für veränderte Gehaltbezüge - bis hin zur urkundlich beglaubigten Eheschließung und der damit verbundenen Abfindung bei Verlassen des Postdienstes.