Hauseigentümer bzw. Hausverwalter sind angehalten die Warnung des Armeeoberkommandos vor der Hilfeleistung an Kriegsgefangenen an ihren Häusern anzuschlagen - Anschläge in den Wachstuben erhältlich und binnen 48 Stunden anzubringen - Nichtbefolgung wird bestraft - Czernowitz, am 20, März 1916 – Der k.u.k. Regierungsrat und Polizeidirektor von Tarangul – 3542/16 Präs.