Allgemeine Mobilisierung der Nichtaktiven und landsturmpflichtigen Personen, Pferde, Transportmittel und Kriegsleistungen - Die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird nach den bestehenden Gesetzen strenge bestraft. - Von der k.k. Bezirkshauptmannschaft - Datum gestempelt: 31. Juli 1914 - Alter der Landsturmpflichtigen nachträglich durch Stempel ergänzt
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