In diesem Brief an seinen Verleger Wilmans lamentiert Hoffmann über die Unsinnigkeit dieser Anklage, die ihn beschuldigte verbotenerweise aus Strafakten zu Prozessen zitiert zu haben, und erkennt gleichzeitig den Wert der öffentlichen Debatte um sein noch unveröffentlichtes Werk "Meister Floh", dessen Manuskript beschlagnahmt wurde, als zukünftigen Verkaufsvorteil.
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