Wilhelm Engelmann, Leipzig 1876 S. 20f.: Mustervertrag zwischen Anton Dohrn und den Regierungen der Länder, aus welchen die Wissenschaftler an der Zoologischen Station entsandt werden. Die Regelungen enthalten Angaben darüber, welche Geräte und Chemikalien an den Tischen der Forscher vorzuhalten sind, wann aus dem Meer Material gebracht wird usw.
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