Am 3. März 1950 unterzeichneten der saarländische Ministerpräsident Johannes Hoffmann und der französische Außenminister Robert Schuman in Berlin die französisch-saarländischen Konventionen. Durch die zwölf Abkommen wurde das Verhältnis zwischen dem Saarland und Frankreich geregelt. Die Saarkonventionen besiegelten die enge Anlehnung des Saarlandes an Frankreich und die französische Kontrolle der saarländischen Kohlengruben durch die Régie des Mines de la Sarre.