In den Revolutionstagen 1918 führt die SPD das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ein. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 dürfen Frauen erstmals wählen und gewählt werden. Frauen sind nun gleichberechtigte Mitstreiterinnen, aber auch eine neue Zielgruppe als Wählerinnen.
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