Hugo van der Goes wurde vermutlich in Gent geboren. 1467 ist er als Freimeister in die Malergilde der Stadt auf genommen worden. Auf der Höhe seines Ruhmes zog er sich 1477 als Laienbruder in das Kloster Roodendaele bei Brüssel zurück. Trotz einer schweren seelischen Erkrankung, die seine letzten Lebensjahre überschattete, war er weiter als Maler tätig. Die künstlerische Leistung van der Goes’ ist auch deshalb so bemerkenswert, weil sich das gesamte Schaffen auf einen Zeitraum von nur fünfzehn Jahren zusammendrängt. In dieser Zeit entstanden Kunstwerke, die durch ihre Ausdruckskraft und Monumentalität zu den eindrucksvollsten Leistungen der niederländischen Kunst des späten 15. Jahrhunderts gehören. »Die Anbetung der Könige« bildete die Mitteltafel eines großen Triptychons. Der alte Rahmen weist noch die eisernen Scharniere auf in denen einst die beweglichen Flügel hingen. Der Verlust der Flügel und die Verkürzung der Mitteltafel zeugen vom wechselhaften Schicksal des Werks. Der Altar verdankt seinen Beinamen der Herkunft aus dem Kloster Monforte de Lemos in Nordspanien, in das er vermutlich im 16. Jahrhundert gelangt ist. Weder der Auftraggeber noch der Ort der einstigen Bestimmung des Altars sind bekannt. »Die Anbetung der Könige« gehört zu den frühesten großen Werken von Hugo van der Goes. Maria sitzt mit dem Kind auf dem Schoß vor der Ruine eines palastartigen Gebäudes. Neben ihr kniet Joseph, der die Könige aus dem Morgenland begrüßt. Anbetend und in tiefer Verehrung haben sich die vom Stern geführten Vertreter der drei Weltreiche mit ihren Gaben vor dem Kind versammelt, um dem neuen Herrscher der Welt zu huldigen. Die lebenswahr gestalteten Bildfi guren weisen weit über das in der niederländischen Kunst bis dahin Erreichte hinaus. Selten ist das Thema der Anbetung so ergreifend gestaltet worden. Die Wiedergabe, der kostbaren Stoffe und Gegenstände, der Reichtum der Farben und die Unmittelbarkeit des Geschehens verleihen dem Heilsmysterium eine Gegenwartsnähe, die der zeitgenössische Betrachter als Zeichen der lebendigen Bedeutsamkeit des geschilderten Ereignisses empfunden haben muss.
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