IV
GHETTO THERESIENSTADT
ARBEITSAUSWEIS
Transport I/107 / Nr. 14540
Name: Hassel
Vorname: Bianka
Geboren: 27.1.1881
Verpflegungskategorie: KK A 449846 / Berlin
UBIKATION:
wohnt Badhausgasse 19
ARBEITSKLASSIFIKATION:
Klassifikation: keine
Best. d. AZ [Arbeitszentrale]: Langestr. 5
BESCHÄFTIGUNG:
Gl. Nr. V57
vom 20.4.44
Est. [Einsatzstelle] A9222
in Q319
als Hausdienst
ANMERKUNGEN:
Konto Nr. 66753
Richtlinien:
1. Jeder Ghettoinsasse ist verpflichtet, stets den Arbeitsausweis bei sich zu tragen und auf Verlangen den hierzu berechtigten Organen vorzulegen.
2. Er ist verpflichtet seinen Arbeitsausweis bei Übersiedlungen der Evidenz, bei Änderungen des Arbeitseinsatzes der Einsatzstelle, bei Erkrankungen der Aufnahmskanzlei der Ambulanz, bei Fassung von verschiedenen Medikamenten dem Apotheker, bei Umklassifizierung der Arbeitszentrale zwecks amtlicher Berichtigung vorzulegen.
3. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass sein dienstfreier Tag von der zuständigen Abteilung in den Arbeitsausweis eingetragen wird.
4. Unterlassung der obenangeführten Vorschriften wird geahndet. Ebenfalls wird eine eigenmächtige Änderung der Angaben im Arbeitsausweis bestraft.
AUSGESTELLT am 21.4.1944 von (Unterschrift)
(Stempel)
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