Ab dem 19. September 1941 mussten alle Menschen über sechs Jahre, die gemäß der Rassenideologie der Nationalsozialisten als Juden galten, in der Öffentlichkeit den "gelben Stern" auf der linken Brustseite ihrer Kleidung tragen. Damit waren Juden auf den ersten Blick zu erkennen – offene Drangsalierung und permanente Demütigung waren die Folge. Die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" war verpflichtet, die "Judensterne" zu zehn Pfennig pro Stück auszugeben. "Nicht ordnungsgemäßes" Tragen des "gelben Sterns" führte zu harten Strafen. Die Kennzeichnung mit dem "gelben Stern" gehörte zur Vorbereitung der Deportationen, die zur systematischen Ermordung der europäischen Juden führten.
Bereits nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden jüdische Häftlinge in den Konzentrationslagern (KZ) mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet. Im von deutschen Truppen besetzten Polen wurden ab dem 23. November 1939 weiße Armbinden mit blauem Davidstern für die jüdische Bevölkerung zur Pflicht.
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