Es gelang die Teilnehmer zu überzeugen, daß weder eine auf die Zuständigkeit des Landes Berlin oder eines Beauftragten der Volkskammer zielende Regelung eine Perspektive haben würde. Vielmehr sollte die Zuständigkeit des BArch gegeben sein. Wegen der besonderen Sensibilität der Unterlagen entschied sich die Runde, den Präs[identen] des BArchs als Sonderbeauftragen für die Unterlagen des MfS vorzuschlagen.
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