Die Verlustlisten der k.k. Hof- und Staatsdruckerei liegen bei den magistratischen Bezirksämter und in den Gemeindekanzleien während der Amtsstunden zur Einsicht auf- Kein dokumentarischer Nachweis des Ablebens, dazu bedarf es Standesurkunden (Totenscheine) . Diese werden durch zuständige Seelsorger (Matrikenführer) aufgrund der von der Militärverwaltung gelieferten Nachweise vorgenommen werden - Wien, im August 1914 - Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, als politischer Behörde I. Instanz - M.-Abt. XVI-11411/14. - Mobilisierung 1914