Nach anfänglicher Begeisterung trat unter den Soldaten, die in den Ersten Weltkrieg zogen, oft Ernüchterung ein. Davon zeugt auch das Anti-Kriegsgedicht „Weihnachten 1915“ des Matrosen W. v. Hollen, welcher der 2. Kompanie des 4. Matrosenregiments angehörte. Das Gedicht und zahlreiche weitere wurden bei einer Durchsuchung am 16. Juli 1916 im Bett des Matrosen gefunden. Er hatte die Gedichte drucken lassen und an seine Kameraden weitergegeben. W. v. Hollen wurde sofort verhaftet und es wurde ein Verfahren wegen Erregung von „Mißvergnügen in Beziehung auf den Dienst unter seinen Kameraden“ (§ 102 Militär-Strafgesetzbuch) sowie der Beleidigung von Vorgesetzten (§ 91 MStGB) gegen ihn eröffnet. Ihm drohte eine mehrjährige Gefängnis- oder Festungshaft.