Dieser Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung im Saarland wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von Sommer 1945 bis Ende 1946 gestellt. Zum Aufenthalt im Saargebiet unter französischer Besatzungsmacht musste unter anderem nachgewiesen werden, dass man nicht Mitglied der NSDAP oder ihrer Formationen gewesen war.