Die am 1. Juni 1904 eingeführten Postausweiskarten wurden auf Antrag bei jedem Postamt gegen eine Gebühr ausgestellt und waren bei allen deutschen Postanstalten sowie in den meisten europäischen und vielen außereuropäischen Ländern gültig. Sie dienten dem Postzusteller gegenüber als vollgültiger Ausweis zum Beweis der Empfangsberechtigung und konnten auch an den Postschaltern als Ausweis gelten. 1920 wurde die Ausgabe von Postausweiskarten auch in die Bestimmungen des Weltpostvereins aufgenommen.
Diese Postausweiskarte mit der Nr. 6 ist beim Postamt Lübben/Spreewald ausgestellt und bis 30.06.1935 gültig gewesen.