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Archivalie; Rundfunkgenehmigung Nr. 16

15.07.1938

Museum für Kommunikation Berlin, Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Museum für Kommunikation Berlin, Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Berlin, Deutschland

Im Dritten Reich wurden gebührenpflichtige Rundfunkgenehmigungen für das Aufstellen von Empfängern auf Grundlage der Bestimmungen über den Rundfunk von 1931 erteilt. Der Eigenbau bedurfte keiner Genehmigung. Durch die Vorschrift zur „Vereinheitlichung der Rundfunkvorschriften“ vom 14. Februar 1940 wurde das Genehmigungsverfahren zum Aufstellen und Betreiben von Rundfunkempfängern neu geregelt und das Formblatt C 278a neu gestaltet. Nun hatte es nur noch das Format Din A6, um Papier zu sparen.

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  • Titel: Archivalie; Rundfunkgenehmigung Nr. 16
  • Datierung: 15.07.1938
  • Entstehungsort: Deutschland, Darmstadt
  • Rechte: © Museumsstiftung Post und Telekommunikation
  • Material: Papier; bedruckt
  • Erfinder: Deutsche Reichspost (1918 - 1945)
Museum für Kommunikation Berlin, Museumsstiftung Post und Telekommunikation

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