In der Satzung des Katholischen Berg- und Hüttenarbeitervereins Oberlösterns sind die Aufgaben und Richtlinien für die Mitglieder festgehalten. Den Mitgliedern war im Falle von Krankheit, Not oder den Hinterbliebenen bei Tod zu helfen, die Grundsätze des Vereins nach den christlich-katholischen Prinzipien zu vertreten und die Geselligkeit zu pflegen.