Im Frühjahr 1918 bestanden in Berlin insgesamt fünf Behörden zur Erstattung von Kriegsschäden: Neben der Reichsentschädigungskommission gab es eine Geschäftsstelle für Auslandsforderungen (zuständig für Forderungen gegen im feindlichen Ausland ansässige Schuldner), einen Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen im Feindesland, ein Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft (zur Festsetzung von Preisen für im Reichsgebiet enteignete oder beschlagnahmte Güter) und zeitweilig einen Reichkommissar beim Reichsausschuss zur Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiet.