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Beschwerde infolge der Beschlagnahmung eines Autos

1915

Bundesarchiv

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Koblenz, Deutschland

Während am östlichen Kriegsschauplatz Schäden durch den Einmarsch feindlicher Truppen entstanden, lag der westliche Kriegsschauplatz fast komplett außerhalb des Reichsgebietes. Hier belegt die Überlieferung indes die Regelung von Schäden infolge von Beschlagnahmungen für militärische Zwecke, beispielsweise von Kraftfahrzeugen. Die Kraftwagen gelangten zwar teilweise später an die Eigentümer zurück, allerdings mit deutlichen Schäden, wie ein Protest einer Einwohnerin von St. Ludwig (St. Louis) im Elsass belegt.

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  • Titel: Beschwerde infolge der Beschlagnahmung eines Autos
  • Datum: 1915
  • Transkript:
    Am Wagen fehlt und mangelt nämlich verschiedenes, so sind die Wagenschläge und die Federn verdorben dass keiner schliesst und keine federt. Die Maschine ist derartig abgenutzt, dass mann ohne Gefahr mit dieser nicht fahren kann.
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