Die bescheidenen Erfolge der deutschen Filmpropaganda und die schwelenden Konflikte zwischen dem BUFA und der DLG begünstigten eine 1917 einsetzende Umwälzung der deutschen Filmlandschaft (vgl. u.a. Oppelt 2002, S. 126ff., Laser 2005, S. 145ff.) Mit den Zielen, die deutsche Filmindustrie zu zentralisieren und bessere Voraussetzungen für den effektiven Einsatz des Mediums Films im Rahmen der Kriegspropaganda zu schaffen, wurde Ende 1917 die Universum-Film-AG (UFA) ins Leben gerufen (vgl. Laser 2005, S. 145f.) Mit der Gründung der UFA änderte sich auch die Situation für das BUFA. Es sollte nun eine vermittelnde Rolle zwischen den Reichsämtern und der UFA einnehmen (vgl. Barkhausen 1982, S. 143). Insgesamt verlor das BUFA jedoch zunehmend an Bedeutung (vgl. Barkhausen 1982, S. 153f.). Mit dem Kriegsende ging schließlich das Ende des BUFAs einher. Seit Beginn des Jahres 1918 unterstand es dem Kriegsministerium, welches die Auflösung des BUFAs beabsichtigte und den meisten Mitarbeitern bis zum 01.01.1919 kündigte (vgl. Barkhausen 1982, S.158). Zum 01.04.1919 wurde das BUFA endgültig aufgelöst und zur Reichsfilmstelle umfunktioniert, welche der Reichskanzlei unterstellt wurde (vgl. Barkhausen 1982, S. 182).