Die Reichs-Rundfunkgesellschaft nutzt das Schallplattenschneidegerät vor allem zum Mitschnitt von Beiträgen, die nicht direkt live übertragen werden oder deren Sendetermin zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Der Apparat gehört zur Ausstattung eines mobilen Übertragungswagen. Speichermedium der Beiträge sind ab 1929 Tonfolien mit einer Spielzeit von ca. 4,5 Minuten. Sie sind leichter zu handhaben, als die ansonsten verwendeten Wachsplatten, die für Aufzeichnungszwecke erwärmt werden müssen.