Vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags 1955 gelang es den Österreichern in letzter Minute, einen Passus zur Mitverantwortung an den NS-Verbrechen herauszuverhandeln. Dennoch wurde Österreich verpflichtet, die ehemals Vertriebenen zu unterstützen. 1956, 1962 und 1976 wurden Gesetze verabschiedet, die geringe „Hilfszahlungen“ ermöglichten. Daraufhin gingen zahlreiche Schreiben von Bedürftigen aus aller Welt beim „Hilfsfonds“ ein. Niemals hätte die Politik von Entschädigung gesprochen, das wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen.