Die Fotografie zeigt 6 Fernsprechbeamtinnen der Vermittlungsstelle Berlin Mitte im Jahr 1923. Dieses Jahr ist bedeutsam für die arbeitsrechtliche Situation der weiblichen Reichspostangestellten.
Bis dato schlossen sich Postdienst und Ehe für sie grundsätzlich aus – die Dienstordnung verbot die (Weiter)-Beschäftigung verheirateter Frauen. Wer dennoch heiraten wollte, musste den Dienst quittieren und auf Pensionsansprüche verzichten.
1923 setzt der elf Jahre zuvor gegründete Verband der Reichspost- und Telegrafiebeamtinnen durch, dass ausscheidende Mitarbeiterinnen immerhin eine an ihrer Dienstzeit orientierte Abfindung erhalten.
Ein Mitspracherecht der beschäftigenden Behörde bei der Eheschließung ist damals übrigens generell üblich: Anfang des 20. Jahrhunderts darf in München nur jeder 10. (männliche) Postillion heiraten!
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