Der ›Passeport‹ der ›République Française‹
des Saarländers Erwin Jochum verdeutlicht die Sonderstellung des Saarlandes von 1947 bis 1957. Zu dieser Zeit gab es zwei verschiedene Typen der saarländischen Staatsbürgerschaft. Dieser Reisepass war für Saarländer gültig, die eine umfassende saarländische Staatsbürgerschaft vorweisen konnten. Er gestattete seinem Inhaber die schrankenlose Einreise nach Frankreich.