Die Montanmitbestimmung wurde am 21. Mai 1951 durch das ›Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie‹ mit den Stimmen der oppositionellen SPD-Fraktion in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankert. Das Gesetz sah eine paritätische Besetzung der Aufsichtsräte mit Vertretern der Arbeitnehmerund der Kapitalseite vor und trat am 7. Juni 1951
in Kraft.