Auf einer Reise, die Heller gemeinsam mit dem Bibliotheksleiter Joachim Heinrich Jäck (1777-1847) im Sommer 1821 unternahm, besichtigten sie das Grabdenkmal des Conrad Celtis am Wiener Stephansdom. Der schlechte Zustand des sogenannten Humanisten-Epitaphs bestürzte Heller offenbar derart, dass er seinem "Wunsch für die Erhaltung des Grabmals" einen Aufsatz im Sammelband "Beiträge zur Kunst- und Literatur-Geschichte" widmete (vgl. Jäck/ Heller 1822). Um den Zustand des Monuments dokumentiert zu wissen, beauftragte Hellers Mentor Jäck den damals in Wien ansässigen Künstler Georg Christoph Wilder, es zeichnerisch festzuhalten (vgl. I P 279 der Staatsbibliothek Bamberg). Dieser, auf den 22. August 1821 datierten, Zeichnung folgte der Auftrag für eine Kupferplatte, mit der letztendlich Hellers Aufsatz illustriert wurde. Am 09. Juni 1822 bescheinigte Wilder "2 Carolins" dafür von Heller erhalten zu haben (vgl. JH.Msc.Oec.15d der Staatsbibliothek Bamberg). Die Platte ging mit dem übrigen Nachlass Hellers in den Bestand der damals noch Königlichen Bibliothek über. Im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Bibliothek 1849/50 beschreibt, ist die Platte erwähnt. Dem handschriftlichen Verzeichnis zufolge waren ihr 13 Abzüge beigelegt, die womöglich von Heller als Tauschobjekte verwendet wurden (vgl. Msc.Misc.177(2). Noch heute sind diese hellerzeitlichen Abzüge (ohne Signatur) der Platte beigeordnet.