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Haft in der DDR, Mitteilung des "Ministeriums für Auswertige Angelegenheiten" der DDR 1983

1983

Bundesarchiv

Bundesarchiv
Koblenz, Deutschland

Die Inhaftierung eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland in der DDR wurde durch ein Formschreiben der DDR an die StäV bekanntgegeben. Strafbar war, wer sich zum Zweck der Sammlung, des Verrats oder der Auslieferung von geheimzuhaltenden Nachrichten zum Nachteil der DDR anwerben ließ (§98 StGB/DDR). Im vorliegenden Fall wurde die betreffende Person der Spionage verdächtigt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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  • Titel: Haft in der DDR, Mitteilung des "Ministeriums für Auswertige Angelegenheiten" der DDR 1983
  • Datum: 1983
  • Herkunft: BArch B 288/41562
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