In der Washingtoner Erklärung von 1998
haben sich deshalb zahlreiche Staaten
verpflichtet, nach während der NS-Zeit
beschlagnahmten Kunstwerken zu
suchen, die ursprünglichen Eigentümer
oder deren Erben ausfindig zu machen
und für die Rückgabe eine „gerechte
und faire Lösung“ zu finden.
Deutschland hat dieser Verpflichtung
mit einer gemeinsamen "Erklärung
der Bundesregierung, der Länder
und der kommunalen Spitzenverbände"
1999 Rechnung getragen und eine
Handreichung für die Praxis entwickelt.