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Hausdurchsuchung während des „Sozialistengesetzes“

um 1879

Friedrich-Ebert-Stiftung

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Bonn, Deutschland

Die Freude über die Vereinigung der beiden Arbeiterparteien zu einer Partei währt nur kurz: 1878 verabschiedet der Reichstag das „Sozialistengesetz“. Bis 1890 bleiben sozialdemokratische und gewerkschaftliche Organisationen, Versammlungen, Zeitungen und Zeitschriften verboten. Für ihre politischen Ideale gehen viele Sozialdemokraten ins Gefängnis oder ins Exil. Doch der Reichskanzler Otto von Bismarck verfehlt sein Ziel: Der Aufstieg der Sozialdemokratie ist nicht zu stoppen. Nach dem Fall des Sozialistengesetzes nennt sich die Partei in SPD um. Unter August Bebel entwickelt sie sich zwischen 1890 und 1914 zu einer Massenorganisation und zum Vorbild für sozialdemokratische Parteien weltweit. Es sind wichtige Lehrjahre mit Erfolgen und Richtungskämpfen. 1912 gewinnt die SPD die Reichstagswahlen. Es ist der Höhepunkt ihrer bisherigen Geschichte.

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  • Titel: Hausdurchsuchung während des „Sozialistengesetzes“
  • Datierung: um 1879
  • Herkunft: AdsD, FB002461
  • Rechte: AdsD
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