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Hausordnung Schlafhäuser 1875

Landesarchiv Saarbrücken und Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery

Staatskanzlei des Saarlandes

Staatskanzlei des Saarlandes
Saarbrücken, Deutschland

Die Hausordnung für die Schlafhäuser der Königlichen Steinkohlengrube Wellesweiler war ein 13 Paragrafen umfassendes Regelwerk, das zur Nutzung der Schlafsäle eingehalten werden musste. Zum Beispiel bezüglich des Umgangs mit Vorgesetzten im Paragraf 5: »Beim Eintritt eines Vorgesetzten haben sich die außer Bett befindlichen Bewohner von ihren Sitzen zu erheben«. Das Leben im Schlafhaus unterlag einer strengen Disziplin, die von den Aufsehern kontrolliert wurde.

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  • Titel: Hausordnung Schlafhäuser 1875
  • Ersteller: Landesarchiv Saarbrücken, Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery
  • Abmessungen: 585 x 420
  • Suchbegriffe zum Thema: Das Erbe - Zusatz
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