Die Hausordnung für die Schlafhäuser der Königlichen Steinkohlengrube Wellesweiler war ein 13 Paragrafen umfassendes Regelwerk, das zur Nutzung der Schlafsäle eingehalten werden musste. Zum Beispiel bezüglich des Umgangs mit Vorgesetzten im Paragraf 5: »Beim Eintritt eines Vorgesetzten haben sich die außer Bett befindlichen Bewohner von ihren Sitzen zu erheben«. Das Leben im Schlafhaus unterlag einer strengen Disziplin, die von den Aufsehern kontrolliert wurde.