Die Hinweisschilder waren wichtiger Teil der Rechtsvorschriften der Bergbau-Verordnung jedes Bergwerksunternehmens: ›Personenbeförderung verboten‹, ›Helmpflicht mit Gesichtvisier‹, ›Handschuhpflicht mit Handschuhen für chemische Stoffe‹, ›Fußgänger sollen auf die rechte Seite wechseln‹, ›Fußgänger sollen auf die linke Seite wechseln‹, ›Absolutes Rauchverbot‹, ›Keine Durchfahrt für Lokomotiven‹, ›Hörschutz an diesem Ort verpflichtend‹, ›Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht‹, ›Die Fahrenden müssen die Anordnungen des Anschlägers befolgen‹, womit der für die Seilfahrt verantwortliche Bergmann gemeint ist, und ›Seilfahrt verboten‹.