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Hinweisschilder Hinweisschild

Industriekultur Saar GmbH, Göttelborn und Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery

Staatskanzlei des Saarlandes

Staatskanzlei des Saarlandes
Saarbrücken, Deutschland

Die Hinweisschilder waren wichtiger Teil der Rechtsvorschriften der Bergbau-Verordnung jedes Bergwerksunternehmens: ›Personenbeförderung verboten‹, ›Helmpflicht mit Gesichtvisier‹, ›Handschuhpflicht mit Handschuhen für chemische Stoffe‹, ›Fußgänger sollen auf die rechte Seite wechseln‹, ›Fußgänger sollen auf die linke Seite wechseln‹, ›Absolutes Rauchverbot‹, ›Keine Durchfahrt für Lokomotiven‹, ›Hörschutz an diesem Ort verpflichtend‹, ›Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht‹, ›Die Fahrenden müssen die Anordnungen des Anschlägers befolgen‹, womit der für die Seilfahrt verantwortliche Bergmann gemeint ist, und ›Seilfahrt verboten‹.

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  • Titel: Hinweisschilder Hinweisschild
  • Ersteller: Industriekultur Saar GmbH, Göttelborn, Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery, Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery
  • Suchbegriffe zum Thema: Das Erbe Kapitel 16 – Leib und Leben, Das Erbe Kapitel 16 – Leib und Leben
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