Rechtsurkunden waren Tondokumente, auf denen der Text in Keilschrift geschrieben wurde. Es gab aber auch Urkunden für eine besondere Verwendung, wie Material und Ausstattung erkennen lassen. Sie sind aus Stein gefertigt und tragen neben dem gravierten Text bildliche Darstellungen von Symbolen, gelegentlich auch von Personen. Obwohl die Tradition solcher Landschenkungsurkunden bis in das 3. ]ahrtausend v. Chr. zurückreicht, ist der Verwendungszweck nicht endgültig geklärt. Das babylonische Wort ,,kudurru“ lässt sich nicht adäquat übersetzen. Die Bedeutung ,,Grenzstein“ darf ausgeschlossen werden, da solche Kunstwerke nicht in die Feldmark gesetzt wurden. Fundstellen, die auf eine ganz bestimmte Verwendung schließen lassen, sind ebenfalls nicht bekannt. Man darf jedoch annehmen, dass es sich bei den Kudurrus um Repräsentations-Exemplare handelte, denen eine öffentliche Aufgabe zugedacht war. An markanten Orten zugänglich, konnten sie von dem jeweiligen Rechtsgeschäft — das meist auch in öffentlichem Interesse lag — Zeugnis ablegen, denn in der Regel handelte es sich bei den Beteiligten um höhere Würdenträger des Staates. Ein eindrucksvolles Beispiel ist der Kudurru des Marduk-apla-iddina II. Auch dieser König, der 721-711 v. Chr. regierte, nutzte die Kronländereien, um durch deren Vergabe Personen besonders zu belohnen und an sich zu binden. Die Urkunde berichtet von den Verdiensten des Tempelfunktionärs Bel-ache-eriba und der ihm zugedachten Landschenkung. […] Um den Rechtsakt zu beglaubigen, sind neben den handelnden Personen (der König steht links) weitere Bildsymbole angebracht, die man bestimmten Göttern zuordnen kann.