Idee zur Feier des Jahresgedächtnisses
der
Verkündigung der Verfassungsurkunde.
Es war eine uralte, vorzüglich unsern Vor-
fahren heilige Sitte, Tage festlich zu begehen, an
welchen Ereignisse sich zutrugen, die irgend einen
wichtigen Einfluß auf ihre Schicksale hatten, um
der Gottheit für ihre Wohlthaten zu danken, oder
ihren Schutz zu erflehen, und um in solchen
jährlichen Erinnerungen auf’s neue ihre Liebe
zum Vaterland zu stählen.
Ein solcher Tag ist für Bayern der, an
welchem der unvergeßliche Maximilian
Joseph, vor vierzehn Jahren, den Werth seines
biedern Volkes, und das Bedürfniß der Zeit er-
kennend, durch freiwillige Ertheilung der Ver-
fassungsurkunde, die bayerische Nation für mün-
dig und für würdig erklärt, in die Reihe der
freien Völker einzutreten – Leider! ging er
bisher ungefeiert, fast unbemerkt an uns vorbei.
Die Zeit der Wiederkehr dieses ewig denk-
würdigen Tages ist nahe. – Entsagen wir unse-
rer bisherigen Gleichgültigkeit. Feiern wir ihn
auf eine, des Gegenstandes, des väterlichen
Gründers unserer Freiheit, und
unserer selbst würdige Art. Beweisen wir der
Welt, daß wir der Gabe werth sind, die der bie-
derste Fürst des Jahrhunderts uns reichte. Beur-
kunden wir endlich dadurch unsere Liebe und
Ehrfurcht für den erlauchten Geber der
Verfassung, unsere unerschütterliche Anhänglich-
keit an diese, an das Vaterland, und unsern
Fürstenstamm.
Zu dem Ende bringt man für den
26. Mai 1832
die Feier eines allgemeinen
Konstitutions-Festes
unter dem Vorsitze unserer Herren Deputirten‘
auf der so romantisch gelegenen, der herrlichsten
Aussicht genißenden, und in der ganzen Ebene
des Rheinkreises, und der badischen und rhein-
hessischen Nachbarstaaten sichtbaren
Hambacher Schlossruine, bei Neustadt a.H.
in Vorschlag.
Hoffentlich wird kein Rheinbayer, zu welcher
Farbe oder Schattirung politischer Meinungen
er sich auch bekenne, einem Feste fremd bleiben
wollen, das des Vaterlandes theuerstem Interesse
gilt. Ein Fest dieser Art indessen, soll es seinem
erhabenen Gegenstande und dem Zwecke auf eine
würdige Art entsprechen, erheischt Vorbereitungen,
diese Kosten und Zeit. Um letztere zu gewinnen
und erstere bemessen zu können, wird es also
nothwendig, so schnell als möglich, die
Zahl der Bürger zu kennen, welche demselben
beizuwohnen wünschen.
Es werden daher alle Bewohner des Rhein-
kreises, welche dasselbe durch ihre Gegenwart
verherrlichen wollen, ersucht, ihren und ihrer
Freunde Beitritt durch, in den Kantonen und
größeren Gemeinden zu eröffnende, von Jedem
zu unterzeichnende Subscriptionslisten zu
beurkunden, und diese Listen, entweder direkt
nach Neustadt, an irgend einen dortigen Freund,
oder an die Redaktion dieses Blattes, sobald nur
immer möglich einzusenden.
Sollten auch, wie man sich schmeicheln zu
können glaubt, Bewohner der Nachbarstaaten,
Theil an diesem Feste nehmen wollen, das auch
für sie nicht ohne Interesse seyn kann, so wer-
den sie ebenfalls gebethen, vorher es anzuzeigen,
und der brüderlichsten Aufnahme gewiß zu seyn.
Neustadt, den 18. April 1832.
Thum, Geschäftsmann.