zweiseitiges Dokument
Neben dem BUFA gab es im Deutschen Reich auch von ziviler Seite Bemühungen, im Ausland Filmpropaganda zu betreiben. Am 18.11.1916, noch vor der Gründung des BUFAs, wurde die Deutsche Lichtbild Gesellschaft (DLG) als eingetragener Verein gegründet. Hinter dieser Gründung stand ein Zusammenschluss von Vertretern der Großindustrie (vgl. Stiasny 2009, S. 30, Barkhausen 1982, S. 78-83).
Trotz gleicher Zielsetzungen kam es nicht zu einer Zusammenarbeit zwischen dem BUFA und der DLG, vielmehr entstand eine Konkurrenzsituation (vgl. Oppelt 2002, S. 122). Die DLG forderte bereits im Januar 1917, noch vor der offiziellen Gründung des BUFAs, in einem Schreiben an von Haeften eine klare Abgrenzung und beanspruchte den Balkan, den Orient, Schweden sowie die Wanderkinos als Vertretungsgebiete für sich. Zudem sollte das BUFA auf militärische und politische Aufnahmen und Filme beschränkt bleiben und nach dem Krieg in der DLG aufgehen (vgl. Barkhausen 1982, S.113).
Dem setze das BUFA den Vorwurf entgegen, die DLG werde von der Schwerindustrie gelenkt und behindere die Arbeit des BUFAs (vgl. Barkhausen 1982, S.115f). Im Juni 1917 sprach von Haeften bei Generalquartiermeister Ludendorff vor und äußerte auch hier seinen Unmut über die DLG. Wohl auch dadurch beeinflusst wandte sich Ludendorff kurze Zeit später an das preußische Kriegsministerium und kritisierte die Verflechtungen von DLG und Schwerindustrie. Zugleich forderte er eine zentrale Organisation für die Filmpropaganda, was nicht zuletzt als wichtiger Schritt zur Gründung der UFA angesehen wird (vgl. Barkhausen 1982, S. 120f.).