Mit dem Hirtenbrief zur Wohltätigkeit (1847) reagiert Laurent nicht nur auf die akute soziale Not, sondern auch auf das staatliche Wohlfahrtsgesetz von 1846. Er wirft diesem vor, es führe dazu, dass der Arme die Wohltätigkeit nicht als Gabe, sondern als sein Recht und seine Gebühr ansehe, und niemanden Dank dafür zolle.
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