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Lehrlinge in den Werkstätten zur Ausführung von Schiffsreparaturen

1897/1914

Bundesarchiv

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Koblenz, Deutschland

Mit der Einrichtung der Gouvernements-Werkstätte zur Ausführung von Schiffsreparaturen stieg der Bedarf an Handwerkern. Durch die Gründung einer Lehrlingsschule unter deutscher Leitung sollte dem Mangel an qualifizierten Fachkräften abgeholfen werden. Voraussetzungen für die vierjährige Ausbildung waren: “Der Lehrling muss aus Schantung stammen; er darf nicht jünger als 15 und nicht älter als 18 Jahre sein; er muss gesund und kräftig sein; er muss etwas Chinesisch schreiben und lesen können; für die Erfüllung seiner Lehr- und Vertragsverpflichtung muss eine genügende chinesische Bürgschaft geleistet werden” (Aus: Ausbildung Chinesischer Handwerker auf der Tsingtauer Werft).

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  • Titel: Lehrlinge in den Werkstätten zur Ausführung von Schiffsreparaturen
  • Datum: 1897/1914
  • Herkunft: BArch N 224/62
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