Im April 1521 wird Luther vom Kaiser vor den Reichstag in Worms geladen. Wenn er seine Schriften nicht widerruft, wird die Reichsacht über ihn verhängt. Luther erklärt in einer weltberühmt gewordenen Rede: Wenn ich nicht durch die Heilige Schrift oder klare Vernunftgründe widerlegt werde, kann ich nicht widerrufen – mein Gewissen verbietet mir das. Luther widerruft nicht.