Die hohe Relevanz der Apotheken in frühneuzeitlichen Städten spiegelt sich auch in ihrer obrigkeitlichen Reglementierung wider. Ein Beispiel dafür ist 1584 in Bamberg erlassene Newe Apotecker Ordnung. In dieser legte Fürstbischof Ernst von Mengersdorf Richtlinien für die berufliche Tätigkeit der Apotheker und die Herstellung von Arzneimitteln fest. Außerdem wurden darin die Preise für medizinische Substanzen und Heilmittel fixiert.