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Verordnung

1923-09

Hambacher Schloss

Hambacher Schloss
Neustadt an der Weinstraße, Deutschland

Verordnung zum Publikationsverbot von "Der Rote Kämpfer" und "Arbeiterfaust"

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  • Titel: Verordnung
  • Datierung: 1923-09
  • Transkript:
    Verordnung. Auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 26. September 1923 verbiete ich hiermit als Inhaber der vollziehenden Gewalt die Herstellung und den Vertrieb folgender Zeitungen bzw. periodischer Druckschriften: 1. Der Rote Kämpfer 2. Arbeiterfaust Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 150.000 Goldmark bestraft. Berlin, den 29. September 1923 Der Befehlshaber im Wehrkreis III gez.: v. Horn, Generalleutnant.
    Transkript ausblendenTranskript anzeigen
  • Typ: Grafik
  • Originalquelle: Bundesarchiv
  • Rechte: © Bundesarchiv, Bild Plak 002-006-004 / Drucker/Verlag Nauck und Hartmann, Berlin
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