Die Illustration der Bamberger Strafrechts-und Strafprozessordnung von 1580 veranschaulicht die Rolle des Scharfrichters im Strafvollzug. Daneben praktizierten Scharfrichter aber auch als Heilkundige; ihre medizinischen Dienste wurden von der Bevölkerung rege nachgefragt.
Die Schrift des Bamberger Arztes Otto Philipp Virdung von Hartung warb für eine öffentliche anatomische Sektion eines hingerichteten Mannes. Zu diesem Zweck pries sie die Nützlichkeit der Anatomie für verschiedene Wissenschaften.