Der Titelholzschnitt der gedruckten Heiligenvita des Pestheiligen Rochus von Montpellier zeigt den Heiligen mit den für seine Ikonographie typischen Attributen. Die Darstellung des Engels, der die Pestbeule mit Salbe bestreicht, verweist auf die legendäre Pflege des erkrankten Pilgers in einer Hütte. Sie führt dem Betrachter
bildhaft vor Augen, dass Kranke in Seuchenzeiten ihre Hoffnung vor allem auf himmlischen Beistand richten sollten, da auf menschliche Hilfe kein Verlass sei.
Das 1520 erlassene Pestmandat ist eines der frühesten überlieferten Gesetze der Bamberger Domherren im Bereich der Seuchenbekämpfung.