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Preußisch-Französischer Staatsvertrag vom 4. April 18 61

Geheimes Staatsarchiv Berlin

State Chancellery Saarland

State Chancellery Saarland
Saarbrücken, Germany

Am 4. April 1861 führten die jahrelangen Verhandlungen zwischen Frankreich und der preußischen Regierung zum Abschluss des Preußisch-Französischen Staatsvertrags, indem der Beschluss zum Bau des Saarkanals, früher auch Saar-Kohlen-Kanals, gefasst wurde. Der Schifffahrtskanal verläuft durch Elsass und Lothringen und stellt eine Verbindung zwischen dem Rhein-Marne-Kanal und der Saar her. Dadurch war eine direkte Schifffahrtsanbindung für die großen Kohlekähne zwischen den französischen Wasserstraßen und dem Oberrhein gewährleistet: Ein Meilenstein der saarländischen Industriegeschichte.
Transkription des Deckblattes des Vertrags:
»Vertrag zwischen Preußen und Frankreich wegen Herstellung des Saar-Kohlen-Kanals/Convention entre la Pruße et la Sarre pour l’établißement du Canal des houillières de la Sarre
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc: ertheilen Unseren Ministern für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und Unseren Ministern der auswertigen Angelegenheiten und der Finanzen hierdurch den Auftrag, den beiden Häusern des Landtags Unserer Monarchie in Unserem Namen den mit der Kaiserlich Französischen Regierung unter dem vierten April d.J. zu Paris abgeschlossenen Staatsvertrag, betreffend die Herstellung einer schiffbaren Verbindung zwischen dem Rhein-MarneKanal und der Saar, nebst dem zugehörigen SchlußProtokoll von demselben Tage, zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorzulegen.
Gegeben Berlin, den 30. April 1861«

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  • Title: Preußisch-Französischer Staatsvertrag vom 4. April 18 61
  • Creator: Geheimes Staatsarchiv Berlin
  • Subject Keywords: Das Erbe Kapitel 6 – Expansion
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