Das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten von 1911 regelte den Aufbau der Bergbehörden und deren Kompetenzen sowie die Berechtigung zum Bergbau und die Aufsicht über die Sicherheit in den und um die Bergwerke. Es diente darüber hinaus zur Umformierung des feudalen Bergwesens in eine funktionale Bergverwaltung.
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