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Preußisches Berggesetz 1922

Staatskanzlei des Saarlandes

Staatskanzlei des Saarlandes
Saarbrücken, Deutschland

Das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten von 1911 regelte den Aufbau der Bergbehörden und deren Kompetenzen sowie die Berechtigung zum Bergbau und die Aufsicht über die Sicherheit in den und um die Bergwerke. Es diente darüber hinaus zur Umformierung des feudalen Bergwesens in eine funktionale Bergverwaltung.

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  • Titel: Preußisches Berggesetz 1922
  • Abmessungen: 240 x 180 x 60
  • Suchbegriffe zum Thema: Das Erbe - Preußisches Berggesetz 1922
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