Dieses Privileg des Kaisers vom 4. Juli 1727 enthält eine Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre für Simon Samuel und seine Familie samt Bediensteten.
Der "russische Kameralagent und kaiserliche Hofjud" Samuel Simon hatte sich als Begleiter des österreichischen Gesandten am russischen Hof verdient gemacht. Er erhielt für sich und die Seinen auf 10 Jahre ein Privileg zu freiem Aufenthalt in Wien und wo immer der Hof residierte. Zu dem Judenzwangsdarlehen von 1726 steuerte er 20.000 Fl. bei und musste vierteljährlich eine Liste seiner im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Bediensteten einreichen.