Die französischen Besatzungsbehörden regelten mit der Verordnung Nr. 6 die Wiederherstellung des Gewerkschaftsrechts in der französischen Zone. Der Militärgouverneur der französischen Besatzungszone in Deutschland, General Pierre Koenig, umriss mit dem Zulassungsdekret die Grundsätze der saarländischen Gewerkschaftsorganisation. Die Gewerkschaftsbewegung sollte einen einheitlichen und weltanschaulich unabhängigen Charakter haben.