In der saarländischen Autonomiezeit wurden zwei Typen von Personalausweisen ausgegeben. Einen roten Personalausweis A erhielten gebürtige Saarländer, den grauen Personalausweis B zugezogene Bürger. Den ›Graupässlern‹, wie im Volksmund die Inhaber des grauen Personalausweises bezeichnet wurden, galt das Dokument lediglich als Aufenthaltsberechtigung.