Als Vorbereitung für eine Kabinettsitzung am 7. Februar 1968 wägt Ministerialrat Schnekenburger Argumente für und gegen eine Abschaffung des 17. Juni als gesetzlichem Feiertag ab. Dabei deutet sich bereits an, dass die Frage, wohin der Gewinn eines entsprechenden Arbeitstages fließen soll, ein Streitpunkt ist.